Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Ihre Website bedeutet

Als Internetagentur sind wir täglich mit der Gestaltung und Entwicklung moderner Websites und Anwendungen befasst. Was in der Vergangenheit ein „Nice to have“ war, wird nun zur Pflicht: digitale Barrierefreiheit. Grund dafür ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab Juni 2025 in Kraft tritt. Wir zeigen, was das bedeutet, warum es wichtig ist und wie wir unterstützen können.

Kurz und knapp: Was man wissen sollte

  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zielt darauf ab, digitale Angebote für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich zu machen – und digitale Barrieren abzubauen.

  • Betreiber von Webshops und Websites, die unter das Gesetz fallen, sind künftig verpflichtet, ihre Online-Angebote barrierefrei zu gestalten und alle relevanten Informationen verständlich bereitzustellen.

  • Wer diese Anforderungen ignoriert, riskiert Abmahnungen und empfindliche Bußgelder – rechtzeitig aktiv werden lohnt sich also.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Ziel ist es, den Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen für alle Menschen – insbesondere für Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – zu verbessern und barrierefrei nutzbar zu machen.

Barrierefreiheit

Das Gesetz verpflichtet zahlreiche Unternehmen, ihre Websites, mobilen Anwendungen und digitalen Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Und zwar so, dass sie auch mit Hilfsmitteln wie Screenreadern, alternativen Eingabemethoden oder bei eingeschränkter Farbwahrnehmung problemlos genutzt werden können.

Wen betrifft das?

Das Gesetz gilt ab dem 28. Juni 2025 zwischen Unternehmern und Verbrauchern, insbesondere für:

  • Online-Shops
  • Unternehmens-Websiten mit interaktiven Funktionen (z.B. Buchungsformular)
  • Bank- und Finanzdienstleister
  • E-Book-Anbieter
  • Ticketverkaufssysteme
  • Telekommunikationsanbieter
  • Softwarehersteller mit Endnutzerprodukten

Heißt konkret: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft vor allem Websites mit interaktiven Funktionen und den Online-Handel – dazu zählen auch digitale Marktplätze und Plattformen, über die Produkte oder Dienstleistungen angeboten, Termine vereinbart oder Unterkünfte gebucht werden können.

Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind formal ausgenommen – aber: Auch sie profitieren von barrierefreien Angeboten durch bessere Nutzerfreundlichkeit, breitere Zielgruppen und SEO-Vorteile.

Wie wir unterstützen

Ganz gleich, ob du gerade erst von den Anforderungen des BFSG erfahren hast oder schon mitten in der Planung steckst – wir begleiten dich bei der Umsetzung barrierefreier digitaler Angebote:

  • Individuelle Beratung und Bedarfsanalyse
    Wir klären gemeinsam, ob und in welchem Umfang dein Unternehmen vom BFSG betroffen ist – und welche Maßnahmen sinnvoll oder notwendig sind.

  • Prüfung bestehender Websites, Anwendungen oder Produkte
    Wir analysieren deine digitalen Angebote auf Barrierefreiheit und zeigen konkrete Optimierungspotenziale auf.
  • Strategie- und Konzeptentwicklung
    Von der Planung über die technische Umsetzung bis hin zur Kommunikation – wir helfen dabei, Barrierefreiheit strukturiert und nachhaltig zu integrieren

  • Schulungen & Know-how-Transfer
    Damit Barrierefreiheit auch langfristig in deinem Unternehmen verankert wird, bieten wir eine Schulung für dich und dein Team an.

Lass uns gemeinsam deine Website fit für 2025 machen – für alle Nutzer.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bringt neue Pflichten mit sich, die viele Unternehmen – insbesondere kleinere – vor zusätzliche Herausforderungen stellen. Die Anforderungen sind komplex, und die Umsetzung kann zeit- und ressourcenintensiv sein, vor allem wenn bestehende Systeme angepasst werden müssen.

Wer sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzt, kann Risiken vermeiden – und langfristig von besseren digitalen Angeboten profitieren.

Kontaktiere uns gerne für eine unverbindliche Erstberatung!

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Außerdem

Die Informationsplattform eRecht24 bietet einen ausführlichen Bericht zum Thema BFSG und darüber hinaus auch einen kostenlosen Barrierefreiheits-Check:

https://www.e-recht24.de/ecommerce/13236-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html